Straßenentwurf
SHP Ingenieure arbeitet bei anspruchsvollen Projekten intensiv mit Stadtplanern und Landschaftsarchitekten zusammen. Ein intensiver Dialog mit Betroffenen, Verwaltung und Politik auf der Grundlage einer grafisch überzeugenden Präsentationstechnik ist dabei selbstverständlich. Die Erarbeitung von RE-gerechten Entwurfs- und Planfeststellungsentwürfen erfolgt mit dem Programmsystem CARD/1. Zusätzlich bieten wir die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung an. Somit kann die komplette Planungsleistung aus einer Hand erfolgen.
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Das Leistungsbild der Objektplanung Verkehrsanlagen ergibt sich aus § 46 HOAI. Zum Leistungsbild gehören 9 Leistungsphasen die in Prozentsätzen der Honorare des § 47 bewertet werden:
– Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
– Leistungsphase 2 (Vorplanung)
– Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
– Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
– Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
– Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
– Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
– Leistungsphase 8 (Bauoberleitung)
– Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation).
SHP Ingenieure bearbeitet Verkehrsanlagen in allen Leistungsphasen der HOAI. Von der Konzepterarbeitung und Vorplanung bis hin zur fertigen Verkehrsanlage. Die komplette Planungsleistung kommt damit aus einer Hand. Je nach Aufgabenstellung werden unterschiedliche Fachplaner beteiligt.
Die Konzeption und Gestaltung von Straßen- und Platzflächen, basierend auf unseren maßgeblich entwickelten Methoden des ganzheitlichen Straßenraumentwurfs, sind traditionelle Kernbereiche unserer Arbeit. Wir bearbeiten viele Projekte in Kooperation mit Stadtplanungs-, Architektur- oder Landschaftsplanungsbüros. Zudem entwickeln wir innovative Lösungen für die Planung und den Betrieb von Nahverkehrssystemen in beengten städtischen Räumen.
Die örtliche Bauüberwachung bei der Objektplanung Verkehrsanlagen ist eine besondere Leistung gemäß HOAI.
SHP Ingenieure überwacht die Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Darüber hinaus erfolgt das Führen eine Bautagebuchs, das gemeinsame Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, das Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen, die Rechnungsprüfung und die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistung festgestellten Mängel.
Die Vorbereitung der Vergabe und die Mitwirkung bei der Vergabe sind Leistungsbestandteile der Objektplanung Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 6 und 7).
SHP Ingenieure erstellt Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und die erforderlichen ergänzenden Unterlagen (Vorbemerkungen) für Maßnahmen innerorts und außerorts. Zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse wird das Programm ARRIBA verwendet. Die Daten werden dann als Datenart 81 dem Bauträger übergeben. Zur Angebotsaufforderung werden die Daten als Datenart 83 zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Mitwirkung bei der Vergabe wertet SHP Ingenieure die Angebote aus, prüft diese auf Plausibilität und Auskömmlichkeit. Es wird ein Preisspiegel erstellt und ein Vergabevorschlag verfasst.
Das Sicherheitsaudit ist ein systematisches und formalisiertes Verfahren, das die Belange der Verkehrssicherheit bei der Planung, dem Entwurf und der Freigabe von Straßenverkehrsanlagen optimal berücksichtigen soll.
SHP Ingenieure führt Sicherheitsaudits als selbständigen Teil der Projektarbeit mit klaren Regeln im Verfahrensablauf für die Beteiligten, also den Auftraggeber, den Auftragnehmer und den Auditor aus. Der Verfahrensablauf ist standardisiert, das bedeutet, er erfolgt nach einem überprüfbaren, einheitlichen Verfahren. Aufgrund vorhandener Zertifikate können sowohl Maßnahmen innerorts, als auch außerorts auditiert werden.
Die Projektsteuerung ermöglicht es bei komplexen Projekten, die Abläufe und Abhängigkeiten im Planungsprozess und in der Projektarbeit so zu koordinieren, dass die Projektziele noch besser erreicht werden können.
SHP Ingenieure unterstützt den Auftraggeber (AG) bei der Vorbereitung und Durchführung, Leitung und Steuerung der Baumaßnahme. Die wesentlichen Arbeitsschritte und Ihre Abhängigkeiten werden in enger Abstimmung mit dem AG aufgestellt und in einem Terminplan dargestellt. Die Terminplanung wird hinsichtlich der Ausführungszeiträume überprüft, optimiert, überwacht und fortgeschrieben.
Verkehrslärm kann die Lebensqualität vieler Menschen erheblich einschränken und auch ein Risiko für die Gesundheit darstellen. Zudem gehört der Verkehrslärm mit zu den größten Umweltproblemen. Wo Lärm unvermeidbar ist, muss der Schutz der Bevölkerung durch aktive (z.B. Lärmschutzwälle) und passive (z.B. Lärmschutzfenster) Maßnahmen sichergestellt werden.
SHP Ingenieure ermittelt im Zuge eines schalltechnischen Gutachtens die zu erwartenden Lärmimmissionen unter Einbeziehung der Grenzwerte der 16. BImSchV und der Orientierungswerte der DIN 18005 sowie ggf. weiteren vorsorgeorientierten Beurteilungsgrundlagen. Dabei wird eine überschlägige Ermittlung der erforderlichen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Für das schalltechnische Gutachten kann ein dreidimensionales Geländemodell erstellt werden, das für Variantenvergleiche genutzt werden kann.
SHP Ingenieure führt eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung evtl. erforderlicher aktiver und passiver Lärmvorsorgemaßnahmen durch. Handelt es sich um den Neubau eines Verkehrsweges so werden die Berechnungen gemäß 16. BImSchV für den Prognosefall durchgeführt. Die 24. BImSchV regelt dann Art und Umfang der notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen.
SHP Ingenieure führt für eine schalltechnische Bestandsaufnahme eine detaillierte Ortsbegehung durch. Dabei werden sämtliche erforderliche Daten aufgenommen, ermittelt und festgestellt.
SHP Ingenieure errechnet bei der schalltechnische Berechnung die Emissionspegel, die freie Schallausbreitung, führt Rechenläufe mit aktiven Lärmschutzanlagen und Wandoptimierungen und Rechenläufe für passive Lärmschutzmaßnahmen durch.
SHP Ingenieure erstellt im Zuge des Entwurfs von Lärmschutzmaßnahmen Lagepläne und Höhenpläne zur Dimensionierung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen.
Auch die Abwicklung von passiven Lärmschutzmaßnahmen gehört zum Leistungsspektrum der SHP Ingenieure.
Nach § 3 der Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben eingesetzt.
SHP Ingenieure setzt im Rahmen zahlreicher Projekte einen SiGeKo ein. Dabei werden die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festgelegt, koordiniert und ihre Einhaltung auf der Baustelle überprüft.
SHP Ingenieure
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